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Qualitätsanforderungen an Betriebswasser

Anforderungen an die Betriebswasserqualität haben sich an den

Verwendungszwecken zu orientieren.

Für die Einsatzbereiche Toilettenspülung, Wäschewaschen, Bewässerung und Versickerung haben sich nach dem bisherigen Stand der wissenschaftlichen Untersuchungen die folgenden Qualitätsziele bewährt und werden zur Anwendung empfohlen.

Toilettenspülwasser

Die Hygieneanforderungen für Toilettenspülwasser orientieren sich an der EU-Richtlinie für Badegewässer. Somit wird sichergestellt, dass es zu keinem hygienisch relevanten Gesundheitsrisiko bei Ganzkörperkontakt oder Verschlucken des Wassers kommen kann. Die Qualitätsanforderungen für Toilettenspülwasser sind in nachfolgender Tabelle dargestellt.

Qualitätsanforderungen für Toilettenspülwasser
Sauerstoffsättigung > 50 %
Gesamtcoliforme Bakterien 1) < 100/ml
Fäkalcoliforme Bakterien 1) < 10/ml
Pseudomonas aeruginosa 2) > 1/ml
BSB < 5 mg/l

1) Analyse entsprechend EU Richtlinie 76/160/EWG
2) Analyse in Anlehnung an TrinkwV 2001

 

 

Waschmaschine

Laut Trinkwasserverordnung ist das Wäschewaschen mit Grauwasser erlaubt.
Für das Grauwasser zum Wäschewaschen sind die in der angegebenen Tabelle aufgeführten Qualitäten notwendig. Ebenso wie beim Wäschewaschen mit Regenwasser hat sich in wissenschaftlichen Untersuchungen gezeigt, dass zwischen der mit Grauwasser und der mit Trinkwasser gewaschenen Wäsche aus hygienischer Sicht kein Unterschied nach der Trocknung besteht.

Qualitätsanforderungen des Betriebswassers zum Waschen der Wäsche
Sauerstoffsättigung > 50 %
Gesamtcoliforme Bakterien 1) < 100/ml
Fäkalcoliforme Bakterien 1) < 10/ml
Pseudomonas aeruginosa 2) > 1/ml
BSB < 5 mg/l

1) Analyse entsprechend EU Richtlinie 76/160/EWG

2) Analyse in Anlehnung an TrinkwV 2001

 

 

Bewässerungswasser

Qualitätsanforderungen für Bewässerungswasser werden in der DIN 19650 geregelt. Die hygienische Unbedenklichkeit wird in vier Eignungsklassen unterteilt und muss je nach Verwendungszweck nachgewiesen werden. (siehe nachfolgende Tabelle)

 

 

 

Hygienisch-mikrobiologische Klassifizierung und Bewässerungswasser (aus DIN 19650, 1999)
Eignungsklasse Anwendung Fäkalstreptokokken Koloniezahl/100 ml (nach TrinkwV bzw. Badegewässerrichtlinie) (a) E. coli Koloniezahl/100 ml (nach TrinkwV bzw. Badegewässerrichtlinie) (a) Salmonellen/ 1000 ml (nach DIN 38414-13) potentielle infektiöse Stadien von Mensch- und Haustier-Parasiten (b) in 1000 ml
1 (Trinkwasser) alle Gewächshaus- und Freilandkulturen ohne Einschränkung nicht nachweisbar nicht nachweisbar nicht nachweisbar nicht nachweisbar
2 (c) Freiland-und Gewächshauskulturen für den Rohrverzehr, Schulsportplätze, öffentliche Parkanlagen ≤ 100 (d) ≤ 200 (d) nicht nachweisbar nicht nachweisbar
3 (c) nicht zum Verzehr bestimmte Gewächshauskulturen; Freilandkulturen für den Rohverzehr bis Fruchtansatz bzw. Gemüse bis 2 Wochen vor der Ernte; Obst und Gemüse zur Konservierung; Grünland bzw. Grünfutterpflanzen bis 2 Wochen vor dem Schnitt oder der Beweidung; alle anderen Freilandkulturen ohne Einschränkung; sonstige Sportplätze ≤ 400 ≤ 2000 nicht nachweisbar nicht nachweisbar
4 (c), (e) Wein- und Obstkulturen zum Frostschutz; Frostkulturen, Polterplätze und Feuchtbiotope; Zuckerrübern, Stärkekartoffeln, Ölfrüchte und Nichtnahrungspflanzen zur industriellen Verarbeitung und Saatgut bis 2 Wochen vor der Ernte; Getreide bis zur Milchreife (nicht zum Rohverzehr); Futter zur Konservierung bis 2 Wochen vor der Ernte Abwasser, das mindestens eine biologische Reinigungsstufe durchlaufen hat Abwasser, das mindestens eine biologische Reinigungsstufe durchlaufen hat Abwasser, das mindestens eine biologische Reinigungsstufe durchlaufen hat für Darm-Nematoden keine Standard-Empfehlung möglich; für Stadien von Taenia: nicht nachweisbar

(a) mikrobiologische Untersuchungen nach den für Badegewässer üblichen Verfahren
(b) Soweit dies für die Sicherung der Gesundheit von Mensch und Tier erforderlich ist, kann eine Untersuchung des vorgesehenen Bewässerungswassers auf Darm-Nematoden (Ascaris- und Trichuris-Arten sowie Hakenwürmer) und/oder Bandwurm-Lebensstadien (insbesondere Taenia) nach WHO-Empfehlung angeordnet werden.
(c) Wenn durch das Bewässerungsverfahren eine Benetzung der zum Verzehr geeigneten Teile der Ernteprodukte ausgeschlossen ist, entfällt eine Einschränkung nach hygienisch-mikrobiologischen Eignungsklassen.
(d) Richtwert, der analog der TrinkwV §2 Abs. 3 so weit unterschritten werden sollte, "wie dies nach dem Stand der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles möglich ist".
(e) Bei der Beregnung muss durch Schutzmaßnahmen sichergestellt werden, dass Personal und Öffentlichkeit keinen Schaden nehmen.